Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienhaus Herzlich in Scheidegg
Vermieter: Carolin Kraft, Hochbergstraße 16, 88175 Scheidegg
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus als vereinbart.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 9. aufgeführten Stornogebühren an.
2. Zahlungsfristen
Bei verbindlicher Buchung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 100.- € innerhalb einer Woche durch Überweisung (Kontoverbindung steht auf der Buchungsbestätigung) zu entrichten. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 1 Woche vor Anreise zu zahlen oder bar bei Anreise. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich mit Eingang der Buchungsbestätigung zu überweisen oder bar bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3. Anreise
Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Mindestmietdauer sind 4 Nächte. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
4. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
5. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehr als vier Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
6. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist unter Ankündigung erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Hierfür gilt die Hausordnung
„Regelwerk für Hundebesitzer“, die im Ferienhaus ausliegt. Innerhalb des Ferienhauses sowie innerhalb des Gebäudes ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
7. Instandhaltung des Ferienhauses
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
8. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
9. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit.
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise bezahlen Sie 60% des Gesamtpreises.
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor der Anreise bezahlen Sie 90% des Gesamtpreises.
Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der eben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne nähere Angaben von Gründen. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.